Beim Verkauf einer Immobilie sind neben rechtlichen auch die steuerbezogenen Themen zu beachten. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Sichern Sie sich gerne einen unverbindlichen und kostenlosten Beratungstermin.
Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus Provision, Kaution und Vertragserrichtungsgebühren zusammen. Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie uns aber auch gerne per Mail oder Telefon kontaktieren.
Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragung Vertragserrichtungsgebühren sowie Provision zusammen. Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie uns aber auch gerne per Mail oder Telefon kontaktieren.
Ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht dann, wenn es eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Makler und der Drittpartei gibt. Zudem, wenn eine gesellschaftliche Verflechtung vorliegt oder eine gesellschaftliche Abhängigkeit aus einem Dienstverhältnis besteht.
Betriebskosten setzen sich aus allen laufenden Kosten, welche anfallen, um das Objekt zu bewirtschaften zusammen wie z.B. Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Winterdienst, Strom für den allgemein Teil der Gebäude, Service & Wartung, Wasser, Heizung, Kanal, etc.
Die Betriebskosten müssen ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bezahlt werden.
Der Verlust eines jeden Schlüssels ist unverzüglich dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu melden, damit umgehend eine Ersatzsperre montiert werden kann.
Bei Mietverhältnissen ist der Schlüsselverlust im Vertrag geregelt. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Dies ist von der Wohnanlage und deren Vereinbarungen abhängig. Bei Mietverhältnissen regelt auch der Mietvertrag eine etwaige Haustierhaltung. Zustimmungen betreffend aller Haustiere bedürfen immer der schriftlichen Form.
Normale Änderungen wie z.B. Streichen von Wänden, Montage von Regalen, Kästen, bzw. alle Änderungen, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder in den Ursprungszustand zurückgestellt werden können, bedürfen keiner Genehmigung.
Wesentliche Änderungen, wie z.B. die Anbringung einer Beschattung im Außenbereich, müssen immer genehmigt werden. Am besten kontaktieren Sie uns vorab, um Ihr Vorhaben zu besprechen.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Anpassung aufgrund der Betriebskostenabrechnung. Je nach Verbrauch kann der Betrag erhöht oder verringert werden.
- Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung ist der Hauptmietzins ggf. wertgesichert. Bei Erreichen des vereinbarten Schwellenwertes führt dies zu einer Anpassung des Hauptmietzinses.
Eine Vertragsauflösung (Kündigung) ist nur in schriftlicher Form (per Mail, per Post) gültig.
Nach Ablauf eines Jahres ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, aufzulösen.
Grundsätzlich stehen die Allgemeinparkplätze für alle Bewohner der betreffenden Wohnanlage zur Verfügung. Trotzdem sollten immer zuerst die zugeordneten Parkplätze verwendet werden, damit etwaige Besucher eine Parkmöglichkeit haben.
Eine Hausverwaltung ist verpflichtet, bis 30.06. des Folgejahres eine Abrechnung aller im vergangenen Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten den Eigentümern zu übermitteln.
Die Frist zur Weiterleitung der Abrechnung an den jeweiligen Mieter endet mit 31.08.
In den ersten zwei Jahren nach Baufertigstellung hat die Hausverwaltung jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen.
Ab dem dritten Jahr sieht das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass die Hausverwaltung alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung einzuberufen hat. Von dieser gesetzlichen Regelung abgesehen, können die Wohnungseigentümer/Innen aber auch einen vom Gesetz abweichenden Zeitraum vereinbaren.
Selbstverständlich kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung mit uns geplant werden.